Versicherungsflüsterin - Claudia Möller Versicherungsmaklerin für Hamburg, Stormarn

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Lauter halbe Sachen und davon nicht mal die Hälfte. Rente

Lauter halbe Sachen - und davon nicht mal die Hälfte


Psychische Erkrankungen als Ursache für Erwerbsminderung weiterhin nicht nur auf hohem sondern weiter steigendem Niveau.

Über 35% aller Erwerbsminderungen sind bei Männern auf psychische Erkrankungen zurückzuführen; bei Frauen sind es bereits fast 50%!

Ursachen für Erwerbsminderung Männer

Ursachen für Erwerbsminderung bei Frauen

Jeder 4. Arbeitnehmer wird erwerbsunfähig und das im Durchschnitt bereits mit 43 Jahren! Der Staat zahlt dann im Schnitt 673€ an Männer und 597€ an Frauen aus. Tendenz seit Jahren FALLEND!

durchschnittliche Hoehe Erwerbsminderungsrente

Das einzig Positive daran: Bei den geringen Rentenhöhen werden vermutlich keine Steuern zu zahlen sein… Den Lebensunterhalt wird man davon allerdings nicht bestreiten können.

Nehmen wir mal an, Sie als Hauptverdiener mit 2 Kindern, Haus und Hof kämen in diese Situation. Was wäre dann?„Komm ich nicht“, sagen Sie. Wenn Sie Roulette spielen wollen (jeder 4. wird erwerbsunfähig), leben Sie ein ziemlich riskantes Leben. Denken Sie daran, es geht nicht nur um Ihr Leben, sondern auch um das Ihrer Familie.
In der Altersvorsorge nehme ich übrigens eher den umgekehrten Fall wahr. Jeder möchte Sicherheit!

„Ist mir zu teuer“, sagen Sie. Im Verhältnis wozu? Wenn ein 30-Jähriger über die nächsten 37 Jahre 2.000€ monatlich absichern möchte, geht es immerhin um schlappe 888.000€ (ohne Inflationsberücksichtigung). Wenn Ihnen das nichts wert ist, sichern Sie zumindest Ihre Erwerbsfähigkeit ab.

Eine Erwerbsunfähigkeitsabsicherung ist nämlich günstiger als eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Damit haben Sie dann den „Worst case“ abgesichert. Ein Kompromiss. Sie glauben nicht, dass Sie ausfallen, aber wenn der aus Ihrer Sicht total unwahrscheinliche Fall doch eintritt, haben Sie zu günstigen Beiträgen eine Absicherung. Hierbei ist zu beachten, dass man Sie in einen anderen Beruf verweisen kann. Es geht ja nicht um die Absicherung Ihres Berufes, sondern um die Absicherung Ihrer Erwerbsfähigkeit. Dafür haben Sie dann die Beiträge gespart.

Übrigens gibt es mittlerweile auch Absicherungen, die in den ersten 3 Jahren bei Berufsunfähigkeit leistet und danach nur bei Erwerbsunfähigkeit. Ob sich das beitragsmäßig rechnet, ist immer individuell zu prüfen.

„Ich bin zu krank“, sagen Sie. Da kommt Plan B der Alternativprüfung zum Tragen. Irgendeine Art der Absicherung wird sicher auch für Sie möglich sein. Sprechen Sie mich gerne an.

„Die zahlen doch sowieso nicht“, sagen Sie. Lesen Sie dazu bitte diesen Artikel

 

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hob am 23.10.2006 die Einzigartigkeit der BU(Z) hervor:
 „Angesichts des gegenwärtigen Niveaus gesetzlich vorgesehener Leistungen im Fall der Berufsunfähigkeit“ (es gibt für die meisten ja keine Leistung mehr) „, sind die meisten Berufstätigen…darauf angewiesen… privat vorzusorgen, um den Lebensstandard zusichern.

Die AlternativeSozialhilfe zu beziehen oder den Stamm des eigenen Vermögens zu verbrauche, ist diesem Personenkreis nicht zumutbar.“

BVerfG 23.10.2006; 1 BvR 2027/02 (Abs.39).