Unverschämt: Antrag auf Erwerbsminderung identisch mit Hartz- IV-Antrag
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für Berufsunfähigkeitsversicherungen und
Pflegezusatzversicherungen
Unverschämt: Antrag auf Erwerbsminderung identisch mit Hartz- IV-Antrag
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die bereits bei 6-monatiger Arbeitsunfähigkeit zahlt
Jeder will sie – nicht jeder kriegt sie: die Rente wegen Berufsunfähigkeit
Bevor es im schlimmsten Fall überhaupt zu einer Rente wegen Berufsunfähigkeit kommen kann, ist ein langer, komplizierter Weg zurückzulegen. Ich muss Ihnen leider gestehen, dass dieser nicht ganz ohne ist. Ich würde es als einen Marathonlauf mit einigen Hindernissen bezeichnen. Doch Sie wissen ja: Wer sich an ein solches Wagnis herantraut und nicht davon abschrecken lässt, ist beim Zieleinlauf immer der Sieger! Ich gebe zu, dass man bei einer Rente wegen Berufsunfähigkeit vielleicht nicht gerade von einem Sieg sprechen kann. Geht dem Ereignis doch eine Tragik voraus, die sich keiner von uns für sein Leben wünscht. Doch sollte man wider Erwarten in die Lage geraten, seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben zu können, dürfen sich Betroffene mit vernünftiger Absicherung dennoch glücklich schätzen. Denn ihnen bleibt ein Absturz ins existenzielle Nichts damit erspart.
Die Rente wegen Berufsunfähigkeit – eine Wissenschaft für sich
Jeder will sie haben, nicht alle kriegen sie. Die erste Hürde: Man muss überhaupt erst an einen der begehrten Versicherungsverträge kommen. Und das gestaltet sich als Laie äußerst schwierig. Die Erfahrung zeigt: Ohne fachmännische Betreuung sollten Sie keine Versicherung beantragen oder abschließen (sofern Sie überhaupt angenommen wurden). Die Fallstricke sind enorm – die Rente wegen Berufsunfähigkeit im Bedarfsfall dadurch zumeist gefährdet. Haben Sie schon mal was von Verweisung, Pfändungsschutz, Arztanordnungsklausel, Nachversicherungsgarantie gehört? Ich tippe: nein! Es gibt noch wesentlich mehr nette Fachbegriffe und somit Vertragstücken, die sich nicht nur kompliziert anhören, sondern auch kompliziert sind.
Sie wollen eine Rente wegen Berufsunfähigkeit?
Dann lassen Sie bitte die Finger von oben genannten Alleingängen. Sie müssen immer davon ausgehen, dass die Versicherer gerade beim Thema Berufsunfähigkeit keine Gnade kennen und alle erdenklichen Klauseln und Fallen einbauen, um sich zunächst einmal selbst zu schützen: vor Verträgen, die ihnen hohe Auszahlungen bescheren. Das mag durchaus hart klingen, entspricht aber der unausgesprochenen Realität. Wer bei eintretender Berufsunfähigkeit logischerweise eine Rente wegen Berufsunfähigkeit erwartet, darf nicht an das Gute der Menschen bzw. Versicherer glauben. Denn so logisch die Erwartung ist, so häufig stehen Betroffene vor einer unerwarteten Ablehnung. Im Schadenfall wird der einstige Vertrag auf Herz und Nieren nachgeprüft – bei (bewusst oder unbewusst) falschen Angaben ist die Rente wegen Berufsunfähigkeit sogleich dahin, die erhoffte Absicherung auch.Keinesfalls sollten Sie sich von der Kompliziertheit abschrecken lassen. Ein Schutz gegen Berufsunfähigkeit ist von enormer Bedeutung und kann Leben retten. Nicht das leibliche, das existenzielle jedoch allemal. Mit einem spezialisierten Fachmann an Ihrer Seite gehen Sie von Beantragung der Versicherung bis zur Beantragung der Rente im Schadenfall auf Nummer sicher. Die Ziellinie können Sie auf diese Weise zumindest keinesfalls verfehlen.
Ihre Claudia Möller - Versicherungsmaklerin steht Ihnen bundesweit gerne zur Seite.
Verschweigen oder tricksen bringt hohen Geldverlust und macht die Berufsunfähigkeitsversicherung zunichte
Ehrlich währt nicht nur am längsten, im Falle einer Berufsunfähigkeitsversicherung darüber hinaus auch am sichersten. Das Dilemma vor allem bei psychisch Erkrankten ist groß, wollen sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung beantragen. Die Versicherer reagieren höchst allergisch auf Erkrankungen im psychischen Bereich und winken gern sofort ab. Denn sprechen wir es doch einmal offen aus: In erster Linie wollen die Versicherer sich selbst absichern und vor jeglichen Überraschungen schützen. Lesen sie im Antrag dann etwas von „Therapie“ oder Ähnlichem, bekommen sie große Ohren bzw. Augen und sagen dankend nein. Was kaum verwundert, sind doch allein 40 % aller Fälle eintretender Berufsunfähigkeit auf seelische Erkrankungen zurückzuführen.
Haben Betroffene also gar keine Chance? Das Thema Berufsunfähigkeitsversicherung lieber gleich ad acta legen?
So manch einer versucht es allen Warnungen zum Trotz mit gewissen Tricks, um das heiß ersehnte „Antrag angenommen“ zu erhaschen. Therapien werden verschwiegen oder erst gar nicht angetreten. Vielleicht ist den Antragstellern stellenweise auch nicht bewusst, dass seelische Erkrankungen ebenso angegeben werden müssen wie körperliche und vergessen diese daher schlichtweg. Wer allerdings eine Berufsunfähigkeitsversicherung beantragen will, muss sich nahezu nackt machen und alles schonungslos offen legen. Wirklich alles! Stellt sich im Nachhinein heraus, dass Angaben falsch waren, führt dies im Schadenfall nicht nur zu einer Ablehnung der Rente. Auch die gesamten bis dahin eingezahlten Beiträge waren völlig sinnlos. Wer also nicht gern tausende von Euros zum Fenster hinauswerfen möchte, geht mit dem Thema Berufsunfähigkeitsversicherung äußerst sensibel um.
Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Therapie möglich?Ist es nicht ein paradoxer Ansatz, dass, dass viele Leidtragende eine Erstbehandlung lieber hinausschieben oder ganz sein lassen, nur um die heiß ersehnte Beantragung durchzukriegen? Was für gesundheitliche Risiken dies nach sich zieht, kann sich jeder ausmalen. Man könnte auf die Idee kommen, dass den Versicherern unentdeckt Depressive vermutlich lieber sind als diejenigen, die Hilfe suchen, um nach erfolgreicher Therapie wieder eine Chance auf volle Gesundung zu haben. Betrachtet man diesen Ansatz unter dem Aspekt Berufsunfähigkeitsversicherung und deren Beantragung, kommt man entsprechend zu welchem Schluss? Ja, den Versicherern sind unentdeckt Kranke wesentlich lieber als die, die sich helfen lassen. Verkehrte Welt Deutschland?
Es gibt inzwischen zumindest Lichtblicke, was eine Psychotherapie im Lebenslauf hinsichtlich Berufsunfähigkeitsversicherung angeht. Es gibt Versicherer, die nicht mehr kategorisch ablehnen, sondern unter gewissen Ausschlüssen und Bedingungen dem Antrag dennoch zustimmen. Wie Sie grundsätzlich bei Beantragung einer Berufsunfähigkeitsversicherung vorgehen, besprechen Sie bitte mit einem unabhängigen Versicherungs-Fachmann. Nur er kennt die Bedingungen wie auch die Fallstricke der Versicherer aus dem Eff-Eff.
Ihre Claudia Möller - Versicherungsmaklerin steht Ihnen bundesweit gerne zur Seite.
The Winner zur Voranfrage zur Berufsunfähigkeitsversicherung: Na, Sie hoffentlich!
Eigentlich fühlen Sie sich topfit und putzmunter. Keine nennenswerten Wehwehchen. Wenn Sie allerdings dann das Ergebnis aus oben erwähntem „Spiel“ – der Voranfrage zur Berufsunfähigkeitsversicherung – in den Händen halten, fragen Sie sich wohl eher, wie lange Sie noch zu leben haben. Ein wirklich seltsames Spiel, wenngleich enorm wichtig. Man könnte die Voranfrage auch als Warmlaufen betrachten, bevor es danach mit einem Antrag ans Eingemachte geht.
Voranfrage oder gleich einen Antrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung stellen?
Begehen Sie bloß nicht den Fehler, auf das „Warmlaufen“ mittels Voranfrage zu verzichten. Ohne diesen wichtigen Schritt verbauen Sie sich in den meisten Fällen den Abschluss einer vernünftigen, bezahlbaren und für Sie perfekt passenden Berufsunfähigkeitsversicherung. Oder Sie werden von vorneherein sowieso gleich abgelehnt. Denn die Versicherer betrachten Ihre Angaben nicht mit derselben Brille: der eine sieht was, der anderes sieht gar nichts, der dritte sieht es wiederum ganz anders.
Beispiel: Voranfrage zur BerufsunfähigkeitsversicherungAntragstellerin: weiblich, Raucherin, 1,63 m, 60 kg, Krankenhausaufenthalte: ja – 2 x vorzeitige Wehen und 2 Geburten. weitere Gesundheitsangaben: Hautabszess, Furunkel, mehrmals Gastroenteritis, abnorme Wehentätigkeit in beiden Schwangerschaften, Diarrhoe, Endometriose, Herpes
Ein fast normales Leben eines normalen Erwachsenen. Nichts Aufsehenerregendes in der Krankengeschichte, die üblichen Dinge eben. Die Antworten bei 5 Versicherern auf dieVoranfrage zur Berufsunfähigkeitsversicherung ergeben Folgendes:
Versicherer 1: Ablehnung
Versicherer 2: 17 % Zuschlag
Versicherer 3: normale Annahme, wenn Herpes einmalig war
Versicherer 4: weitere Angaben erforderlich
Versicherer 5: normale Annahme
Hätten Sie nun gleich einen Antrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung bei Kandidat 1 gestellt, wäre ein „nein“ herausgekommen. Ein „nein“ bei egal welchem Versicherer hat zur Folge, dass alle anderen Versicherer fast automatisch ebenso „nein“ sagen – auch wenn sie Sie im ersten Anlauf sogar angenommen hätten. Wer aufs falsche Pferd (also den falschen Versicherer) setzt, hat verloren. Game over sozusagen.
Noch krasser ist folgendes Beispiel:
Antragstellerin: weiblich 1,70 m, 65 kg
Gesundheitsangaben: psychotherapeutische Behandlung über 1 Jahr (familiäre Probleme, Druck, Studienabschluss), Dorsalgie (Rückenschmerzen) seit 2008, Notfallambulanz 2009: muskuläre Verspannung rechte Schulter, Schilddrüsensonografie ohne krankhaften Befund, Lymphocyten erhöht, Aufbeißschiene, Kiefergelenksschaden und dadurch Muskelverspannungen im Rücken (Hals-, Brust-, Lendenwirbelsäule), Krankengymnastik
Versicherer 1: Ablehnung
Versicherer 2: normale Annahme
Versicherer 3: Ausschluss Wirbelsäule und Psyche
Versicherer 4: Ablehnung
Versicherer 5: Ablehnung
Versicherer 6: keine Aussage möglich. weitere Angaben erforderlich.
Drum prüfe, wer sich ewig bindet – die Voranfrage zur Berufsunfähigkeitsversicherung ebnet Ihnen den Bund fürs Leben mit dem gewünschten VersichererZiel einer Voranfrage ist es also, dezent abzuklopfen, wer die Brille mit den saubersten Gläsern auf hat, um Ihre Angaben fair zu bewerten. Sie müssen davon ausgehen, dass es hier ebenso läuft wie bei der Wahl Ihres Partners fürs Leben: der/die eine will Sie, der/die andere jedoch nicht. Und falls der schlechteste aller Fälle eintritt, dass Sie überhaupt niemand haben will, müssen Sie dennoch nicht traurig sein. Einen Plan B als Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung finden wir gemeinsam nahezu immer.
Doch Achtung: Eine solche Voranfrage kann ausschließlich über den Versicherungsspezialisten Ihres Vertrauens erfolgen. Selbst drauflos anfragen funktioniert leider selten.
Sie wünschen weitere Infos zu diesem seltsamen Spiel – der Voranfrage zur Berufsunfähigkeitsversicherung? Diese erhalten Sie hier:
Ihre Claudia Möller - Versicherungsmaklerin steht Ihnen bundesweit gerne zur Seite.
Bin ich’s oder bin ich’s nicht? Krieg ich nun Rente vom Staat oder nicht?
Die Antwort lautet: allenfalls ein bisschen!Bei einer eintretenden Berufsunfähigkeit tut der Staat entgegen der Meinung vieler Bundesbürger das, was er in anderen Dingen auch ganz gerne mal macht: Die Menschen im luftleeren Raum hängen lassen. Verlassen Sie sich daher nicht darauf, im Falle einer Berufsunfähigkeit von einer staatlichen Rente abgefangen zu werden. Wenn Sie überhaupt was erhalten (nämlich bei Erwerbsminderung), ist es vielleicht gerade mal die Hälfte von der Hälfte und davon wieder die Hälfte zzgl. Abzügen. Reicht gerade mal so für ein Butterbrot am Tag. Video:
Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist für Erwerbstätige eine der wichtigsten Versicherungen. Doch wie sieht dies bei Hausfrauen und Hausmännern aus? BU für Hausfrauen – klingt komisch? Nein, ist wichtig! Gastbeitrag hier lesen... [ mehr ]
Ist die Definition der Gefahrberufe nicht falsch? Was kann der Gefahrberufler tun, um sich adäquat abzusichern? Für mehr Informationen lesen Sie den ganzen Artikel.
Wussten Sie, dass Sie mit einem Antrag auf Erwerbsminderungsrente gleichzeitig einen Antrag auf Hartz IV stellen?Kann nicht sein, oder? Schließlich sagt ja der Rentenversicherungsträger...Für mehr Infos hier klicken: Antrag auf Erwerbsminderungsrente identisch mit Hartz-IV-Antrag. Nachtrag: Über viele Umwege habe ich tatsächlich noch einen weiteren Antrag gefunden: http://www.deutsche-rentenver... [ mehr ]
Wussten Sie, dass 49% der Deutschen Angst haben vor einer schweren Erkrankung? Woran liegt das? Jeder 3. 20jährige wird vor 65 Jahren berufsunfähig. Was würde Ihnen und Ihrer Familie zustoßen, wenn Sie morgen berufsunfähig wären? Was kann passieren, wenn wir uns nicht richtig versichern, wenn wir keine Berufsunfähigkeitsversicherung haben oder die falsche? Das Haus kann nicht mehr abbezahlt... [ mehr ]
Zermürbungstaktik gewünscht oder Sicherheit?
Wenn Sie nicht mehr arbeiten können, was wollen Sie? Kohle. Auf Ihrem Konto!
Was wollen Sie nicht: Streit mit der Versicherung, ob 50% Berufsunfähigkeit vorliegen oder eben nicht. Dieser Streit kostet Sie vermutlich Ihre Ehe, Ihr Häuschen und zusätzliche Gesundheit. Und wenn Sie noch keine psychischen Probleme haben, haben Sie diese wohl nach der Zermürbungstaktik Ihres Versicherers. Vielleicht liegen dann ja doch irgendwann die 50% vor…. Ist nur die Frage, wer den längeren Atem hat. Der gesunde Versicherer oder Sie (der gesundheitlich Angeschlagene).
Am Ende entscheidet das Geld, wer Recht bekommt (nicht hat).
Eine Lösung liegt unmittelbar zu Ihren Füßen.
Was Sie benötigen? Eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die bereits bei Arbeitsunfähigkeit zahlt, egal ob diese 6 Monate dauert oder 2 Jahre!
So ist der BU-Grad unerheblich (27% der Nichtleistungsfälle überholt. „Chacka“), die Zermürbungstaktik des Versicherers (weitere 30% überholt (keine Reaktion des Kunden. „Spring in die Luft“)) wirkungslos. Auch spätere Änderungen in der Leistungsphilosophie des Versicherers tangieren Sie noch nicht einmal peripher.
Wenn Sie jetzt noch bei Antragstellung alles angegeben haben (siehe Artikel Voranfrage undVideo (Verletzung vorvertragliche Anzeigepflicht, Anfechtung bzw. Betrugsfall)), können Sie sich im Krankheitsfall richtig diebisch freuen. Also ran an den Speck – mit meiner Hilfe: Claudia Möller Versicherungsmaklerin Hamburg, Ahrensburg, Großhansdorf (Onlineberatung weltweit).
Video hier:
Berufsunfähigkeitsrente gebongt - Altersarmut trotzdem vorprogrammiert!
Wer denkt, es ist bei eingetretener Berufsunfähigkeit und der dann folgenden Berufsunfähigkeitsrente alles gebongt, irrt sich gewaltig! Altersarmut droht!
Sie schauen beruhigt in die Zukunft. Ja, ich habe an alles gedacht: Private Rentenversicherung(en) abgeschlossen, Berufsunfähigkeits-Vorsorge geschaffen – alles paletti also. Dass Ihnen im Bedarfsfall die Berufsunfähigkeitsrente aber dennoch großen Kummer bereiten wird, merken Sie erst sehr viel später: im Rentenalter! Hoffentlich aber auch doch schon vorher! Berufsunfähigkeitsrente – meist nicht ausreichend!
Es ist völlig irrelevant, ob Sie privat bzgl. Berufsunfähigkeit vorgesorgt haben oder nur gesetzlich abgesichert sind. So oder so können Sie in den allermeisten Fällen davon ausgehen, dass es hinten und vorne nicht reicht. Eine Berufsunfähigkeit und spätere Berufsunfähigkeitsrente sind eine Wissenschaft für sich. Wer hier einfach nur „irgendwie“ abgesichert ist, ist im Prinzip nicht wirklich abgesichert. Ich lege meine Hände dafür ins Feuer, dass in 95 % der Fälle einer bereits bestehenden privaten Absicherung der Lebensstandard nicht aufrechterhalten werden kann. Es gibt so viele Tücken und Fallen, die ein Laie kaum absehen kann. Und dann? Tja, dann müssen eben die privaten Rentenversicherungen herhalten, die allesamt gekündigt werden. Anders ist Ihr Leben trotz Berufsunfähigkeitsrente nicht zu finanzieren.In den Zeiten der Berufsunfähigkeit kommen Sie also irgendwie gerade so durch. Spätestens im Rentenalter allerdings gucken Sie ins Leere (der mühsam aufgebaute Lebensstandard kann nicht aufrechterhalten werden) und dürfen mit großer Wahrscheinlichkeit Hartz IV beantragen. Und das, wo Sie einst dachten, Sie haben an alle Absicherungen gedacht!Wer Berufsunfähigkeitsrente bezieht, schmälert auch aus anderen Gründen seine spätere Rente!
Werden Sie beispielsweise mit 40 oder 50 Jahren berufsunfähig, fehlen Ihnen ein paar entscheidende Jährchen, die Sie in die Rentenkasse einzahlen. Denn ab Berufsunfähigkeits-Eintritt sieht die Rentenkasse von Ihnen (so gut wie) nichts mehr. Was heißt das? Voll Berufstätige erhalten sowieso nur geschmälerte 40 % des Bruttoeinkommens. Wie viel es dann bei Ihnen sein werden, wenn Sie mit 45 bereits aus dem aktiven Berufsleben zwangsweise ausscheiden müssen, können Sie sich nun ausmalen: fast nichts mehr! Doppelte Strafe also für alle Menschen, die berufsunfähig werden und eine Berufsunfähigkeitsrente beziehen müssen: weniger gesetzliche Rente und alle privaten Absicherungen geschröpft. Lebensstandard, Lebensabend ade!
Es gibt es aber doch noch: das Schmankerl im Falle einer Berufsunfähigkeitsrente!
Besser gesagt, gibt es das Schmankerl schon lange vorher: Sollten Sie in Ihren Rentenversicherungen noch keine Beitragsbefreiung im Falle einer Berufsunfähigkeit enthalten haben, können Sie das jetzt problemlos nachholen. Ich finde, das sind tolle Aussichten im sonst so undurchsichtigen Dschungel und der Verkettung von Berufsunfähigkeit, finanzielle Notlage, spätere Altersarmut.
Fazit:
Egal, wie Sie es auch drehen und wenden – egal, wie Sie auch bisher davon überzeugt sind, an alles gedacht zu haben: Mit ziemlicher Sicherheit gibt es Tücken und Lücken in Ihren Absicherungen, die gerade im Falle einer Berufsunfähigkeit entweder schon während der Berufsunfähigkeit ins finanzielle Fiasko führen (Absicherung nicht ausreichend, nicht hoch und lange genug abgeschlossen!) oder dann eben spätestens, wenn die Berufsunfähigkeitsrente endet und Sie ins Rentenalter mit Minirente eintreten.Sie brauchen jemanden, der Ihre Beiträge bei Berufsunfähigkeit weiterbezahlt. Lassen Sie das doch eine Versicherung machen. So machen Sie der Altersarmut den Garaus.
Weitere Infos und Hilfen bei Claudia Möller Versicherungsmaklerin Hamburg, Ahrensburg, Großhansdorf. Onlineberatung weltweit.
Die zahlen doch sowieso nicht.
Was können Sie tun, um die Chancen für die Auszahlung einer Berufsunfähigkeitsrente zu erhöhen?
Dies alles verringert auch die Wahrscheinlichkeit, dass 30% der Versicherten irgendwann aufgeben… Artikel.
Also: kein Grund, die existenziell notwendige Versicherung nicht zu beantragen. Rufen Sie Claudia Möller Versicherungsmaklerin Hamburg, Ahrensburg, Großhansdorf jetzt an.
Abgelehnt!
Nehmen wir einmal an, Sie wollen eine Hausratversicherung abschließen.
Versicherer A sichert Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl und Sturm/Hagel ab und kostet 15€ mtl.
Versicherer B sichert nur das Risiko Sturm/Hagel ab, ist dafür aber mit 12€ mtl. günstiger als Versicherer A.
Wofür entscheiden Sie sich?
Die deutliche Mehrheit meiner Kunden entscheidet sich für die 1. Variante. Da ist ja mehr drin.
Eine Frage: Warum leben Sie dann bei Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung mit so einem großen Risiko?
Lassen Sie jetzt die Bedingungen Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung prüfen.
Stimmen die Bedingungen mit Ihren Wünschen/Anforderungen überhaupt überein?
Haben Sie seinerzeit bei Antragstellung mit einem Makler zusammengearbeitet und haben sich daher vorher die Unterlagen der Krankenkassen und Ihrer Ärzte besorgt?
War die Höhe der Rente bei Antragstellung so kalkuliert, dass Sie einer "Angemessenheitsprüfung" standhielt?
Wie steht der Versicherer finanziell da, wie hoch sind seine Reserven?
Kann der Versicherer die vereinbarte BU-Rente überhaupt zahlen oder muss er auf Strategien zur Leistungsverweigerung zurückgreifen (z.B. scheibchenweises Anfordern von Unterlagen)?
Haben Sie einen Vertragsrechtschutz, wenn ja seit wann?
Viele Fragen, die es zu beantworten gilt, daher: Rufen Sie mich jetzt an , damit es später nicht heißt:
Versicherer weigert sich die Berufsunfähigkeitsrente zu zahlen - was tun?
Sie sind sich nicht sicher, ob Sie seinerzeit beim Antrag Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung alles angegeben haben?
Das sollten Sie schleunigst überprüfen lassen, sonst haben Sie ggfs. umsonst gezahlt. Umsonst: das Geld ist zwar nicht mehr in Ihrem Portemonnaie, aber Sie erhalten kein Geld von Ihrer Versicherung. Also: Sie haben zwar was bezahlt und zwar viel Geld (also war das für Sie nicht umsonst), aber Sie erhalten keine Leistung von Ihrer Versicherung (das war dann umsonst – aber sowas von).
Wollen Sie der Versicherung das Geld in den Rachen schmeißen und riskieren, dass diese nicht zahlen muss, nur weil Sie vergessen haben, irgendwelche Angaben im Antrag zu machen? Vielleicht sogar nur, weil in Ihrer Krankenakte Diagnosen stehen, die nur abrechnungstechnische Gründe hatten?
Also, dann verschenken Sie das Geld lieber. Dann hat wenigstens jemand was davon, dem Sie das auch gönnen.
Wenn Sie jedoch von einer möglichen Berufsunfähigkeitsrente abhängig sind wie von Ihrem Nettoeinkommen, sollten Sie schleunigst in die Hufe kommen.
Siehe Artikel Voranfrage
und Video
Setzen Sie sich jetzt mit mir in Verbindung, und wir schauen gemeinsam wie wir das „Ding heilen“ können. www.finesurance.de.
Denn was macht der Versicherer, wenn Sie an sein Liebstes wollen?
Er prüft, ob der erforderliche Berufsunfähigkeitsgrad erreicht ist. Wie Sie das vermeiden können, lesen Sie hier: Leistung ohne berufsunfähig zu sein.
Außerdem prüft er, ob Sie vielleicht bei Antragstellung nicht alle Angaben gemacht haben, nach denen er gefragt hat (vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung). Dann haben Sie schlechte Karten.
Eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung kann aber nur bestehen, wenn Ihnen die gefahrerheblichen Umstände auch bewusst waren. Es sind also dem Versicherer z.B. nur solche Krankheiten mitzuteilen, die Ihnen tatsächlich bekannt, sowie von einem gewissen Gewicht sind und nach denen auch gefragt wurde. Sind Sie z.B. Rechtsbetreuer, haben aber im Antrag kfm. Angestellter angegeben, ist das definitiv falsch. Dieses Vertun hört sich beim Gerüstbauer, der sich als Maler ausgibt, dramatischer an. Aber der zu zahlende Beitrag wird jeweils ein anderer sein….Auch wenn Sie z.B. bei einem Arztbesuch dem Arzt/Facharzt mitteilen, dass Sie schon seit Jahren Rückenschmerzen haben, Sie bei Antragstellung aber an dieser Stelle ein „Nein“ angekreuzt haben, wirft das ein schlechtes Licht auf Sie.
Bis zur Policierung sind dem Versicherer außerdem Änderungen mitzuteilen, z.B: neue Tätigkeit, Krankheiten, Hobbys.
Wenn Ihr Vertrag schon etwas länger besteht, haben Sie ggfs. Glück gehabt und kommen mit einem „Dududu. Aber jetzt ist alles vergeben und vergessen“ u.U. wieder aus der Nummer raus.
Vielleicht käme aber dann auch wieder das schärfere BGB-Recht zum Tragen.
§ 123 BGB: Anfechbarkeit wegen Täuschung oder Drohung
(1) Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten.
Nichtsdestotrotz sollten Sie auch dann die Bedingungen und den Vertrag auf Aktualität und Leistungsbereitschaft prüfen lassen. Claudia Möller Versicherungsmaklerin Hamburg, Ahrensburg, Großhansdorf unterstützt Sie gerne (online weltweit).
Wenn vorne nichts reinkommt, kann hinten auch nichts rauskommen.
Oder anders gesagt: Wenn Sie sich mit billigen Beiträgen haben ködern lassen…STOP! Da muss ich Sie jedoch in Schutz nehmen: Sie können ja nichts dafür. Ihnen wird vorgegaukelt, Sie hätten eine tolle Berufsunfähigkeitsversicherung mit tollen Bedingungen. Das kann auch gut sein.
Aber wenn vorne nichts reinkommt, muss der Versicherer sich überlegen, was er tun kann, damit er nichts auszahlen muss.
Es ist ja kein Geld da zum Auszahlen.Die Lösung kann dann lauten: scheibchenweises Anfordern von Unterlagen. Das 2-8. Schreiben des Versicherers: „Wir würden ja gerne zahlen, wissen aber nicht, ob 50% Berufsunfähigkeit auch vorliegen und daher brauchen wir jetzt noch folgende Unterlagen von Ihnen….“. Unversehens fühlt man sich in den Film „Und täglich grüßt das Murmeltier“ versetzt, wenn Sie verstehen was ich meine. Sie beginnen dann irgendwann an Ihrem Verstand zu zweifeln…
Prof. Schwintowski nennt das strategische Leistungsverweigerung:
„Es wird vermutet, dass diese Versicherer, die sich beim Markteintritt einen Vorteil durch die besonders günstige Prämie verschaffen, ihre Fehlkalkulation durch strategische Leistungsverweigerung korrigieren. Sie rechnen möglicherweise damit, dass allenfalls 5% aller Versicherten gegen eine Leistungsablehnung klagen.“
Und die Statistik gibt Prof. Schwintowski Recht. Warum sonst reagieren so viele Kunden nicht mehr (immerhin 30%)? Doch bestimmt nicht, weil sie das Geld nicht brauchen... Die Rechtsschutzversicherung zahlt u.U. auch noch nicht.
Lesen Sie dazu auch einen sehr interessanten Artikel von Herrn Pscherer: Der Fluch billiger Beiträge.
Hier gibt es – wie sollte es anders sein – Lösungen: z.B. die Berufsunfähigkeitsversicherung, die bereits bei Arbeitsunfähigkeit zahlt und eine vernünftige Rechtsschutzversicherung.
Jetzt loslegen mit Claudia Möller Versicherungsmaklerin Hamburg, Ahrensburg, Großhansdorf (Onlineberatung weltweit).
Volles Risiko oder doch lieber zurückhaltend sicher?
Bei der Antwort auf die Frage, ob eine Unfallversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoller ist, geht es nicht mal eben um 4 Buchstaben zu viel wie in diesem Video/Artikel: http://blog.finesurance.de/blog/vier-buchstaben-zu-viel-achtung-genau-hinsehen.
Aber gemeint ist genau das gleiche. Nämlich etwas völlig anderes. Eine Unfallversicherung unterscheidet sich grundlegend von einer Berufsunfähigkeitsversicherung.
Eine Unfallversicherung zahlt nämlich eine Einmalzahlung und/oder eine Rente, wenn man aufgrund eines Unfalls invalide wird. Die Einmalzahlung erhält man bereits anteilig ab 1% Invalidität, die Rente erst ab 50%. Achtung: Hierbei geht es nur um die Unfallinvalidität.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung hingegen zahlt Ihnen eine Rente, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen zu 50% berufsunfähig sind. Diese Berufsunfähigkeit kann auchaufgrund eines Unfalles zustande kommen, muss aber nicht. Viel häufiger ist doch eine Krankheit. Jeder kennt einen, der an einem Herzinfarkt, Schlaganfall oder einer Krebserkrankung leidet. Ersteres könnte ursächlich durch einen Unfall zustande kommen, muss aber nicht. Von der Unfallversicherung gibt’s dann kein Geld (war ja kein Unfall), von der Berufsunfähigkeitsversicherung schon, wenn BU vorliegt.
Eine vorliegende Berufsunfähigkeit heißt nicht, berufsunfähig bis ans Lebensende zu sein. Ein Herzinfarktpatient wird rehabilitiert, ein Schlaganfall, eine Krebserkrankung ist häufig auch heilbar.
Die Wahrscheinlichkeit aufgrund eines Unfalles berufsunfähig zu werden ist gelinde gesagt so groß wie ein Fliegenschiss. Sie liegt bei 10%. In allen anderen Fällen sind Krankheiten schuld. Allen voran psychische und Wirbelsäulenerkrankungen. Wieviel entspannter ist es dann doch, wenn ich weiß, ich sehe Geld von der Versicherung, wenn ich aus gesundheitlichen Gründen zu 50% berufsunfähig bin. Auf einen Unfall kann man warten, bis man schwarz wird...
Der Umfang spricht also eher für eine Berufsunfähigkeitsversicherung.
Und der Beitrag? Immer wieder höre ich: „Frau Möller, der Beitrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist so hoch. Das ist mir einfach zu viel Geld. Ich mache lieber eine Unfallversicherung.“
Ein 39-jähriger Informatiker zahlt für eine leistungsstarke 1000€ BU-Rente bis 67 Jahre mit Beitrags- und 2% Leistungsdynamik 65€ netto monatlich. Eine Unfallrente kostet knapp 14€ monatlich. Damit hätten Sie 10% abgesichert. Das heißt also im Klartext, eine 100% Absicherung wäre Ihnen 140€ monatlich wert. Ja, aber eine 100% Absicherung kostet doch nur 65€ monatlich und keine 140€. Warum machen Sie denn nicht das, wo Sie mehr kriegen fürs Geld? Wir Deutschen sind doch eigentlich echte Sparfüchse. In Insiderkreisen wird gemunkelt, dass sich Versicherer mit den Unfallversicherungen „gesund stoßen“. Im Übrigen habe ich noch bei keinem Kunden eine Unfallrente mit 2%iger Leistungsdynamik gesehen. I.d.R. gibt es eine Invaliditätssumme von 100.000€ mit 300% Progression. Kostenpunkt: gut 11€ monatlich. Da ist dann gar keine Rente abgesichert…. Wenn der Daumen ab wäre, bekämen Sie 20% von den 100.000€ = 20.000€. Arg weit kämen Sie damit nicht. Und wie wahrscheinlich ist es, dass Sie sich den Daumen absäbeln?
Übrigens: Als junger Student oder Azubi bekommen Sie bereits für 20€ monatlich einen guten BU-Schutz als Einsteigervariante und können den Versicherungsschutz später sogar ohne erneute Gesundheitsfragen erhöhen.
Der Preis spricht somit also erst recht für eine Berufsunfähigkeitsversicherung! Das Argument, die Berufsunfähigkeitsversicherung sei so teuer, ist also reine Makulatur.
Eine Unfallversicherung kann aber durchaus Sinn machen: z.B.: als Ergänzung zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Kunden mit Vollkaskomentalität oder wenn Sie aufgrund von Vorerkrankungen keine Berufsunfähigkeitsversicherung mehr bekommen. Entscheidend ist wie immer im Leben der Einzelfall.
Plan B in der Berufsunfähigkeitsversicherung: Erwerbsunfähigkeitsversicherung
LEIDER STEHT IHNEN DIESE VARIANTE NICHT MEHR ZUR VERFÜGUNG.
Man will Sie partout nicht haben. Das schmerzt! Solange Sie es noch nicht auf eigene Faust versucht haben und bei irgendeinem Anbieter eine Ablehnung kassiert haben, haben Sie noch die Möglichkeit auf eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung auszuweichen.
Dieser Schutz ist zwar nicht ganz so umfangreich wie der einer Berufsunfähigkeit, jedoch bei Weitem besser als gar keiner.
"Es besteht Erwerbsunfähigkeitsschutz, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens 6 Monate außerstande ist, irgendeine Tätigkeit des allgemeinen Arbeitsmarktes für mindestens 3 Stunden täglich auszuüben. Dies gilt unabhängig davon, ob auf dem Arbeitsmarkt freie Stellen vorhanden sind. Ausbildung, bisheriger Beruf und persönliche Lebensstellung werden dabei nicht berücksichtigt."
Nach einer Wartezeit von 5 Jahren (außer bei Unfällen) besteht Versicherungsschutz. Tritt innerhalb dieser Zeit die Erwerbsunfähigkeit ein, erlischt die Versicherung und die Beiträge zuzüglich Überschussbeteiligung werden erstattet.
Bei den meisten Anbietern von Erwerbsunfähigkeitsversicherungen sind die Fragen ähnlich umfangreich und ausführlich wie bei der Berufsunfähigkeitsabsicherung. Das hilft Ihnen jedoch nicht weiter. Die Fragen dieses Anbieters sind jedoch überschaubar:
Können Sie beide Fragen mit nein beantworten, sind Sie drin!
1.000€ Rente mit Beitrags- und Leistungsdynamik bis Endalter 67 Jahre sind möglich. Die Beitragsdynamik endet, sobald 1.250€ Erwerbsunfähigkeitsrente erreicht sind.
Der Beitrag für Nichtraucher wird nochmals günstiger, jedoch sind Änderungen im Rauchverhalten anzuzeigen.
Nachversicherungsgarantien bis 45 Jahre bis maximal 1.250€ Erwerbsunfähigkeitsrente
Wie immer gilt auch hier: Vor Abschluss einer solchen Versicherung sollte aber mit Hilfe einer Voranfrage geprüft werden, ob nicht doch geeigneter Berufsunfähigkeitsschutz zu vernünftigen Konditionen möglich ist.
Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beginn mit 60 bis Endalter 67!
Das haben Sie wahrscheinlich schon häufiger gehört: „Lieber Herr Kunde, Sie haben eine Berufsunfähigkeitsversicherung bis Endalter 60 Jahre abgeschlossen. Leider haben sich die Zeiten geändert, so dass ich Ihnen eine Absicherung bis 67 Jahre empfehle.“
In der Vergangenheit musste ich immer sagen: Leider kann man nicht die Differenzjahre absichern, also die Jahre von 60-67 Jahre. D.h. Sie mussten einen neuen Vertrag machen.
Das ist mehr als unbefriedigend für Sie: Sie sind zwischenzeitlich älter geworden, also erhöht sich der Beitrag; vielleicht sind zwischenzeitlich Erkrankungen eingetreten, die einen neuen Versicherungsschutz unmöglich machen.
Außerdem ist die Kündigung einer Berufsunfähigkeitsversicherung ja immer mit Bauchschmerzen verbunden.
Alles ungünstig für Sie als Kunden.Aber jetzt können Sie genau das: Die Differenzjahre (bis maximal Endalter 67 Jahre) absichern. Wie grenzgenial ist das denn?! Sie können das Endalter Ihrer Berufsunfähigkeitsabsicherung erhöhen – egal bei welchem Anbieter der Ursprungsvertrag besteht.
Die alte Absicherung bleibt unverändert bestehen! Es wird zusätzlicher Versicherungsschutz angedockt.
Das Ganze geht allerdings nicht ohne Gesundheitsprüfung. Wenn Sie also Vorerkrankungen haben, kann es sein, dass der Versicherer Sie nicht möchte. Das können wir vorab prüfen!Und: Je älter man wird, desto größer ist auch die Wahrscheinlichkeit, berufsunfähig zu werden. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist sowieso nicht umsonst, aber eben auch nicht gratis.
Wen Sie der Meinung sind, Sie bräuchten erst eine Absicherung mit 45 oder 50 Jahren, können Sie dieses auch so beantragen! Auch wenn ich Ihnen genau davon abrate. Was wäre, wenn doch…
Ich weiß nicht, wie der Versicherer das kalkuliert, aber diese Art der Absicherung existiert! Nutzen Sie sie!
Weitere Informationen erhalten Sie bei mir. Rufen Sie mich an: Telefon: 04102/454822. Claudia Möller Versicherungsmaklerin Hamburg, Ahrensburg, Großhansdorf (Onlineberatung weltweit).
Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit ohne Gesundheitsfragen
Eine private Rentenvorsorge kann Versorgungslücken im Alter schließen. Was aber passiert, wenn durch Berufsunfähigkeit das Einkommen wegfällt und die Versicherungsbeiträge nicht mehr gezahlt werden können? Die Rente ist massiv in Gefahr und kann kaputtgehen.
Im Antrag einer herkömmlichen Altersvorsorge/Berufsunfähigkeit werden detaillierte Risikofragen gestellt. So bleibt vielen schon aufgrund von Vorerkrankungen der Schutz verwehrt. Wären auch Sie betroffen?
Hier die Lösung:
- Altersvorsorgeantrag
- Bis 3000€ Beitrag p.a. (250€ mtl.)
- Beitragszahlung mind. 12 Jahre
- Dynamik maximal 5%
Wartezeit nur 3 Jahre!
Bei Unfall greift der Schutz sofort!
Hoffentlich ist im Ernstfall eine Berufsunfähigkeitsrente vereinbart. Wenn nicht –haben Sie „nur“ einen Gau (nämlich kein Einkommen bei Berufsunfähigkeit) - und zumindest die Altersvorsorge wird weiterbezahlt, so dass sich nicht noch der 2. Gau der niedrigen Altersrente, vielleicht sogar – Schreck lass nach- auf Hartz-IV-Niveau, anschliesst.
Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit auch bei alten/fremden Verträgen (Sparpläne, Bausparen, Fondssparen, Renten-, Lebensversicherungen, private Krankenversicherung) möglich!
Grenzgenial: nur 1 Gesundheitsfrage! Können Sie diese wahrheitsgemäß mit „Nein“ beantworten? Gratulation! Sie sind dabei!
„Haben Sie innerhalb der letzten fünf Jahre länger als vier Wochen fortdauernd verschreibungspflichtige Medikamente eingenommen (außer zur Empfängnisverhütung) oder wurden Sie innerhalb der letzten fünf Jahre wegen einer der folgenden Erkrankungen ärztlich beraten oder behandelt: psychische Erkrankungen (zum Beispiel Depressionen), Herz-Kreislauf- Erkrankungen (z. B. Bluthochdruck), Tumorerkrankungen (Krebs), mehrwöchige Beschwerden des Bewegungsapparates (z. B. Rücken, Knie), Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit), HIV-Infektion?“
Warum sollten Sie jetzt handeln?
Bei Berufsunfähigkeit sinken die zukünftigen Ansprüche aus der gesetzlichen Rente. Außerdem wurde die privat abgesicherte Berufsunfähigkeitsrente häufig nicht so hoch gewählt, dass auch Altersvorsorgebeiträge weitergezahlt werden können! Desaster mit Ansage!
Der Versicherer zahlt nun bei bedingungsmäßiger Berufsunfähigkeit die Beiträge zur Altersvorsorge weiter! So kann man sicher sein, dass man im Rentenalter sein Versorgungsziel auch erreicht.
Diese Art der Absicherung kann interessant sein,
- bei Sparplänen (z.B. Fonds, Bauspar), da dort eine Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit gar nicht erst vorgesehen ist,
- wenn eine Beitragsbefreiung aufgrund der bei anderen Anbietern geforderten Gesundheitsfragen nicht möglich ist,
- wenn die Beitragsbefreiung seinerzeit „vergessen“ wurde oder nicht gewünscht war (Altverträge sind ja nicht mal eben schnell änderbar),
- wenn Beitragsbefreiung im vorhandenen Vertrag generell nicht angeboten wird.
Maximal 2 Vorsorgeverträge mit einem Jahresbeitrag zwischen 600€ und 3.000€ können gegen BU abgesichert werden. Es gelten die Bedingungen der „Golden BU“.
Gibt es keinen Vorsorgevertrag werden im Leistungsfall die Ansprüche in eine Altersrente umgewandelt – es geht also kein Geld verloren.
Voraussetzungen:
- Alter: 15-62 Jahre
- Absicherungsdauer je nach Beruf: 55 Jahre bis maximal 67 Jahre
- Mindestbeitrag: 10€ je Zahlungsweise
- Beitragsdynamik von 3% möglich
- Stundung möglich
- Versicherungsnehmer=Beitragszahler