Versicherungsflüsterin - Claudia Möller Versicherungsmaklerin für Hamburg, Stormarn

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Zusatzpflegeversicherung oder Elternunterhalt - am besten natürlich gesund bleiben

Pflege mit Plan


Kinder haften für Ihre Eltern

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Alternativen

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Pflegeversicherung

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Pflegezusatzversicherung


Elternunterhalt - Kinder sind zum Zahlen da


Ohne Zusatzpflegeversicherung: Kinder haften für Ihre Eltern

Ist keine Zusatzpflegeversicherung abgeschlossen, kann es verdammt teuer werden.

Haben Sie schon einmal ein Pflegeheim von innen gesehen? Ich meine damit jetzt nicht die Inneneinrichtung, Betten oder irgendwelche Bilder an der Wand. Vielmehr spreche ich vom Ablauf der Pflege, die man gut und gerne mit „Fließbandarbeit“ vergleichen kann. Schwestern und Pfleger arbeiten zwar unermüdlich und rund um die Uhr, ändern können sie am Prinzip „schnelles Abfertigen“ damit jedoch auch nichts. Denn jede Pflegestufe sieht minutiös vor, wie lange die helfenden Hände für welche versorgende Tätigkeit benötigen dürfen – die Stoppuhr läuft. Auch die gesetzliche Pflegeversicherung hilft bei dieser Tatsache wenig, deckt sie doch gerade mal einen Bruchteil der hohen  monatlichen Kosten in einem Pflegeheim. An die 4000 Euro kommen da schon zusammen. Dabei sprechen wir hier nur von der minimalen Grundversorgung à la Fließband. Zuneigung, persönliche Worte, Nähe, Zuhören? Das sieht die ständig tickende Stoppuhr (und der Geldbeutel) leider nicht mehr vor. Wer keine Zusatzpflegeversicherung abgeschlossen hat, leidet daher doppelt.

Keine Zusatzpflegeversicherung? Dann müssen die Kinder ran!

Was die Düsseldorfer Tabelle sagt, wird auch gemacht! In dieser sind die Freibeträge für Kinder festgelegt, die tabu sind. Wer mit seinem Einkommen über diesen Freibeträgen liegt, muss für seine pflegebedürftigen Eltern zahlen. Unzählige Familien geraten durch dieses Tabu-Thema von heute auf morgen ins existenzielle Nichts, da sich kaum einer Gedanken um dieses Szenario macht. Wer seinen Kindern also im doppelten Sinne nicht zur Last fallen und außer einer Fließbandversorgung Menschlichkeit im Pflegefall erfahren will, sollte unbedingt eine Zusatzpflegeversicherung abschließen.

Zusatzpflegeversicherung ist nicht gleich Zusatzpflegeversicherung

Es gibt kaum einen Versicherungsvertrag, bei dem man sich nicht vor Tücken fürchten müsste – so auch im Falle der Zusatzpflegeversicherung. Die Versicherer locken mit Angeboten von bis zu 150 Euro täglich, doch erst im Kleingedruckten findet man die Fallstricke. Klammheimlich und gut versteckt, wird die volle Summe nur der Pflegestufe III zugesprochen, wer in Stufe I fällt (und dies betrifft immerhin 61 % der gesamten Pflegefälle – Stufe III dagegen lediglich 8 %!), muss sich dann mit maximal 30 % zufrieden geben. Und steht damit erneut vor der gleichen Problemen, als hätte man gar keine Zusatzpflegeversicherung.

Welche Zusatzpflegeversicherung soll man also wählen?

Wichtig ist, dass Sie nach diesem Artikel überhaupt die Notwendigkeit einerZusatzpflegeversicherung sehen. Dann allerdings sollten Sie keinesfalls panisch ins Blaue hinein schnell irgendeine Zusatzpflegeversicherung abschließen. Lassen Sie sich unbedingt von einem unabhängigen Fachmann beraten und helfen. Sonst könnte ihr guter Wille in einem großen Dilemma – für Sie und Ihre Kinder – enden.

Ihre Claudia Möller - Versicherungsmaklerin Hamburg, Ahrensburg, Großhansdorf steht Ihnen bundesweit gerne zur Seite.

Zusatzpflegeversicherung: Kinder haften für Ihre Eltern - Elternunterhalt

 

Wenn Kinder in die Bresche springen müssen: Tabuthema Elternunterhalt

Wenn Elternunterhalt Existenzen ruiniert – es kann jeden treffen!

Geht es Ihnen auch so, dass Sie bisher nur etwas vom Kindesunterhalt gehört haben? Er ist in aller Munde, in aller Medien und jeder kennt eine Geschichte von frisch getrennten Eltern, die sich dann bezüglich Kindesunterhalt im Rosenkrieg streiten. Oder wie allein erziehende Mütter jahrelang vergeblich dem Kindesunterhalt vom Vater hinterherrennen. Diese Geschichten sind im Gegensatz zum Elternunterhalt nur kleine Tragödien, auch wenn sie nicht spaßig sind. Elternunterhalt aber kann Existenzen ruinieren, daher sollten Sie diesen Artikel aufmerksam lesen. Denn ich gehe mal davon aus, dass Sie auch Eltern haben? Bzw. Kinder, die hiervon dann auch betroffen sein können mit Ihnen als Eltern.

Die Eltern werden Pflegefall, die Kinder müssen blechen – oder anders gesagt: Elternunterhalt

Wer zerbricht sich schon den Kopf über das Thema Pflege. Schließlich gibt es die gesetzliche Pflegeversicherung – Thema damit erledigt. Sollte eines Ihrer Elternteile allerdings pflegebedürftig werden (und das kann bereits in recht jungen Jahren passieren!), werden Sie zwangsweise eines Besseren belehrt. Die Pflegekosten – egal ob zu Hause oder im Heim – sprengen nahezu alles. Nicht einmal die gesetzliche Pflegeversicherung plus die zumeist mickrige Rente können die monatlichen Kosten auch nur annähernd abdecken. Genau deswegen gibt es den Elternunterhalt. Denn bevor Vater Staat hier einspringt, holt er es erst mal von den Kindern – oft erst nach Jahren rückwirkend zurück sogar. Und das nicht wenig!Der absolute Albtraum im Elternunterhalt: Häuschen weg!Ihre Eltern haben ein Leben lang daran abbezahlt: an deren Eigenheim, das Sie später einmal erben sollen. Im Pflegefall ist die Immobilie zunächst noch sicher vor den Fingern des Staates, denn ein Eigenheim bleibt unangetastet – so lange jedenfalls, wie Ihre Eltern leben. Gehen wir von dem Fall aus, dass Ihr Vater bereits verstorben ist und Ihre pflegebedürftige Mama fast zehn Jahre im Heim gepflegt wurde. Da die Kosten nicht gedeckt werden konnten, ist für einen Großteil davon der Staat aufgekommen. Leider nur darlehensweise. Wenn die Mutter stirbt und Ihnen das Häuschen als Erbe zugeht, wird mit ziemlicher Sicherheit ratzfatz ein Briefchen von der Sozialbehörde ins Haus flattern. In dem finden Sie dann nicht selten ein „Darlehen“ in sechsstelliger Höhe wieder, das man nun von Ihnen zurückfordert. Und wie? Indem Sie gezwungen werden, Ihr Erbe zu veräußern und den Verkaufserlös umgehend an die Sozialkasse anweisen. Elternunterhalt ist tückisch – nicht nur in dem soeben benannten Fall. Davor schützen kann man sich nur durch eines: eine private Pflegeabsicherung – so früh wie möglich abgeschlossen. Denken Sie hierbei also auch an Ihre Kinder, denen Sie dieses Szenario sicher ersparen möchten.Mehr zum Thema Elternunterhalt bei Pflegebedürftigkeit finden Sie hier:

Ihre Claudia Möller - Versicherungsmaklerin Hamburg, Ahrensburg, Großhansdorf steht Ihnen bundesweit gerne zur Seite.


Zusatzpflegeversicherung


 

 


Gute Nachricht: Pflegezusatzversicherung für fast jeden möglich

Eine Pflegezusatzversicherung ist auch mit Vorerkrankungen möglich.

Teilen Sie mir einfach mit, welche u.g. Diagnosen vorliegen und ich sage Ihnen, ob Sie versicherbar sind.

Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenabhängigkeit
ALS - Amyotrophe Lateralsklerose
Alzheimer
Amputationen
Aneurysma
Angina Pectoris
Apallisches Syndrom / Koma / Wachkoma
Arterienaneurysma
Arteriosklerose / Arterienverkalkung
Arthritis
Arthrose
Arthrose - Nur Hüftarthrose
Asthma
Asthma Bronchiale
Bluthochdruck (medikamentös behandelt)
Blutgerinnungsstörungen
Bronchitis chronisch - wenn obstruktiv COPD prüfen
Chorea Huntington
Colitis ulcerosa
COPD - Chronisch obstruktive Lungenerkrankung
Creutzfeldt-Jacob
Demenz
Depression
Diabetes Mellitus (insulinpflichtig)
Diabetes Mellitus (nicht insulinpflichtig)
Down-Syndrom
Epilepsie
Fibromyalgie
Gehirnblutung
Glasknochenkrankheit
Harnstauungsniere
Hautkrebs
Hepatitis, chronisch
Herzinfarkt
Herzinsuffizienz
Herzklappenerkrankungen
Herzkrankheit (koronare)
Hirnleistungsstörung krankhaft
Hirnschädigung
Hirntumor
HIV-Infektion
Hydrozephalus (Wasserkopf)
Infantile Zerebralparese
Kindliche Entwicklungsstörung
Knochenmarkinsuffizienz (aplastische Anämie)
Krebs
Krebs / bösartige Tumore wenn Diagnose oder 
       / und rezidiv länger als 3 Jahre zurück liegen
Lähmungen
Leberfibrose
Leberzirrhose
Lungenemphysem
Marmorknochenkrankheit
Missbildungen
Morbus Bechterew
Morbus Crohn
Mukoviszidose
Multiple Sklerose
Muskelschwund /-dystrophie /-atrophie
Neurodermitis
Nierenerkrankung, chronisch
Nierenerkrankung, dialysepflichtig
Niereninsuffizienz
Osteomyelitis - infekt. Entzündung des Knochemarks
Osteoporose / Knochenschwund
Parkinson
Polyneuropathie
Psychische Erkrankungen
Querschnittlähmung
Rheuma
Sarkoidose - gehört zu den COPD
Schlafapnoe-Syndrom
Schlaganfall
Strahlenfolgen
Schrumpfleber
Spina bifida
Tuberkulose
Zustand nach Organtransplatation
Zystenleber
Zystennieren

 

Zusätzlich benötige ich folgende Angaben: Größe/Gewicht.

Liegt Berufsunfähigkeit, Dienstunfähigkeit, Erwerbsminderung/Erwerbsunfähigkeit, Grad der Behinderung, Pflegebedürftigkeit oder ein Antrag darauf vor? Wenn ja, was/wieviel %.

Pflegezusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen

 

 

Würden Sie eine Kfz-, Hausrat- oder Haftpflichtversicherung mit einer 50%igen Selbstbeteiligung abschließen?

Kommt drauf an, wie hoch die Kosten sind, oder?

Ein KFZ-Schaden von 20.000€ ist schon nicht ohne. Ihr Anteil: 10.000€.

Ein Hausrattotalschaden von 100.000€ = 50.000€ Eigenanteil.

Ein Privathaftpflichtschaden von 3 Mio.€= 1,5 Mio. € Eigenanteil.Die meisten von uns schlucken schon beim KFZ-Schaden.
Haben Sie wie ich 3x im „Nein“ geantwortet?Warum leben Sie dann mit diesem Risiko bei Ihrer Pflegeversicherung? Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung leistet nämlich nur ca. 50%! Der Rest ist damit Ihr Problem oder das Ihrer Kinder.

Wenn Sie nichts haben und Ihre Kinder auch nicht, tritt zunächst das Sozialamt in Vorleistung. Und dann würde das Sozialamt immer wieder prüfen, ob nicht irgendeines Ihrer Kinder irgendwann (auch schon lange nach Ihrem Ableben) mal zahlen kann. Der Digitalisierung sei Dank wird man Ihre Kinder mit Sicherheit nicht vergessen….

Also: Sichern Sie jetzt Ihren Eigenanteil ganz oder teilweise ab, damit Sie auch im Alter noch „kraftvoll zubeißen können“, damit Sie Ihr Lebenswerk sichern, Ihren Kindern nicht die Zukunft „versauen“. Gönnen Sie auch Ihren Kindern und Enkeln ihr Lebenswerk.
Damit Sie auch im Alter selbstbestimmt Leben können, regeln Sie auch die Vollmachten!

Pflegezusatzversicherung

Ob Heirats- oder Pflegeantarg: Beides will gut überlegt sein:

Sie würden kaum auf die Straße gehen und wahllos irgendwem auf gut Glück einen Heiratsantrag machen, oder? Vermutlich wollen Sie erst mal Genaueres abchecken, den Menschen kennen lernen, bevor Sie den großen Schritt tun, von dem es nur sehr schwer wieder ein Zurück gibt. Und wenn, gestaltet sich dies sehr teuer in Form einer Scheidung. Beim Antrag für eine Pflegeversicherung ist es das Gleiche. Schießen Sie auf keinen Fall blind und wild Anträge durch die Welt, sondern prüfen Sie erst gut, bevor Sie sich ewig binden. In der Fachsprache nennt sich das „Voranfrage Pflege“, mit der Sie die Spreu vom Weizen im Vorfeld aussortieren und auf diese Weise den wirklich perfekt passenden Versicherungspartner für Ihre individuellen Bedürfnisse finden.

Pflegezusatzversicherung

 

Immer mehr von immer weniger, und das immer länger: Pflegestatistiken

Jaja, wir alle wissen es doch schon (realisieren es allerdings noch längst nicht!): Die Menschen werden älter, die Menschen grundsätzlich werden mehr, also werden auch mehr älter (Babyboomer lassen grüßen). Können Sie mir noch folgen? Gut! Kommen wir zum nächsten entscheidenden Punkt in dieser Geschichte, dem „Weniger“: Geburten! Die nämlich sind in der Vergangenheit drastisch zurückgegangen, was denkbar ungünstig ist, sollen die nachkommenden Generationen doch das „Mehr“ an alten Menschen abfangen. Zumindest, was die staatliche Pflegeversicherung angeht.  Irgendeiner muss diese Menschen im Falle der Pflegebedürftigkeit schließlich absichern. Die, die nachrücken, können das schon längst nicht mehr, da ihre Anzahl gegenüber den „Alten“ verschwindend gering geworden ist.

Das nachfolgende Video zeigt die Problematik noch deutlicher. Danach werden Sie nie mehr fragen, ob eine private Pflegeabsicherung denn wirklich nötig ist: https://www.youtube-nocookie.com/embed/xxvdn8mCxbU

 

Ich muss dann mal: Pflege total getaktet

ie müssten mal. Wenn, dann aber bitte ziemlich flott, denn in 2-3 Minuten sollten Sie fertig sein. Toilettengang (und alles andere) im Akkord? Was sich wie ein schlechter Witz anhört, umschreibt die staatlich auf die Minute getakteten Pflegeleistungen. In jeder Pflegestufe ist exakt berechnet, wie lange der Pfleger für die Pflege des ihm anvertrauten Menschen benötigen darf. Beim Wasserlassen sind leider nur max. 3 Minuten drin. Was aber, wenn es länger dauert? Was, wenn Sie in einer Stunde erneut müssen? Ist das nicht mehr im Leistungskatalog enthalten?Man könnte es auch so formulieren: Die staatlichen Pflegeleistungen sind allenfalls ein Teilkasko-Modell. Wenn Sie mehr haben wollen, müssen Sie sich privat absichern. Nur dann ist garantiert, dass Sie im Ernstfall für einfachste Grundbedürfnisse nicht im Akkord abgefertigt werden -  von allen anderen Bedürfnissen über die notdürftige Versorgung hinaus einmal abgesehen.

Mehr zum Thema Pflegeleistungen erfahren Sie in diesem Video: https://www.youtube-nocookie.com/embed/jXN0in9T0B8

 

Ein Schelm, wer Böses dabei denkt: Problemkind Pflegeversicherung

Ja, ja, wir wissen es doch: Wir alle werden älter, das Risiko, Pflegefall zu werden, steigt damit enorm. Doch woher die Gelder für alle diese Kosten nehmen? Hilft hier denn nicht die staatliche Absicherung, werden Sie sich fragen? Sagen wir mal so: Wenn die in Vergangenheit nicht geborenen Kinder noch geboren werden würden und die Älteren vielleicht doch ein bisschen früher sterben, dann schon – ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Viel böser ist allerdings die Tatsache, dass die staatliche Absicherung hinten und vorne eben nicht reicht. Der Schachzug „staatliche Pflegeversicherung“ war einst lediglich als Teilkasko-Version gedacht. Mit der Einführung des Pflege-Bahrs nun möchte der Staat uns alle zur zusätzlich privaten Absicherung animieren.

Näheres erfahren Sie in folgendem Video: https://www.youtube-nocookie.com/embed/SGs8mcSJ8QI


Ermittlung der Kosten für ambulante Pflege: bitte klicken Sie hier

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