Ihre Expertin
für Berufsunfähigkeitsversicherungen und
Pflegezusatzversicherungen
Die können Sie nur erhalten, wenn Sie verheiratet sind.Es gibt eine kleine und eine große Witwenrente
Die kleine Witwenrente wird gezahlt, wenn
Höhe: 25% der Rente auf 24 Monate befristet, auf die der Ehepartner zum Zeitpunkt seines Todes Anspruch gehabt hätte. Ist der Ehepartner vor dem 65. Geburtstag verstorben, wird die Rente um einen Abschlag (maximal 10,8%) gemindert. Stirbt der Ehepartner zwischen dem 62. und 65. Lebensjahr beträgt der Abschlag 0,3% für jeden Monat vor dem 65. Geburtstag.
Die große Witwenrente wird gezahlt, wenn
Höhe: 55%, keine Befristung, Abschlag
Wenn Sie ein Kind unter 3 Jahren erziehen, erhalten Sie einen Zuschlag:
26,01€ bei der kleinen Witwenrente und 57,21€ bei der großen Witwenrente.
Die Halbwaisenrente beträgt 10%; die Vollwaisenrente 20% der Versichertenrente….Eine Einkommensanrechnung erfolgt erst ab Volljährigkeit.
Eigenes Einkommen wird angerechnet ab dem 4. Monat nach Tod des Partners:
Wenn Ihr Einkommen ab 755,30€ monatlich (26,4* aktueller Rentenwert von 28,61€) beträgt. Dieser Freibetrag erhöht sich je Kind um 160,22€ (5,6* aktueller Rentenwert). Leben Sie in Ostdeutschland, betragen die Freibeträge: 696,70€ und 147,78€.
So viel wird abgezogen:
Höhe des monatlichen Bruttoverdienstes, ohne dass er auf die Hinterbliebenenrente angerechnet wird: West: 1.258,83€ / Ost: 1.161,17€.
Diese Zahlen, die ja Ihren Lebensunterhalt abdecken sollen, sind nicht zum Totlachen. Eine kostengünstige private Vorsorge ist zu empfehlen. Siehe Artikel. Weitere Unterstützung erhalten Sie bei Claudia Möller Versicherungsmaklerin.
Die Hinterbliebenenversorgung lebt von komplizierten Voraussetzungen/Ausnahmen. Diese Informationen von Claudia Möller Versicherungsmaklerin Hamburg, Ahrensburg, Großhansdorf sind daher ganz allgemeiner Art. Fragen Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger nach. www.deutsche-rentenversicherung.de
Quelle der Grafiken: Deutsche Rentenversicherung.
Stellen Sie sich etwas vor, was Sie sich gar nicht vorstellen wollen.
Stellen Sie sich vor, Ihr Partner stirbt morgen.
Denn: Jeder 6. erlebt leider nicht seinen 65. Geburtstag.
Wie kommt die Familie dann finanziell über die Runden?
Droht die Zwangsversteigerung der noch nicht abbezahlten Immobilie?
Ist die Ausbildung der Kinder noch gesichert?
Ist die Altersvorsorge des Ehepartners noch gesichert?
Es geht schon mit einer ganz profanen Frage los? Sind Sie verheiratet/eingetragener Lebenspartner? Das sichert Ihnen zumindest –wenn auch niedrige- Ansprüche in Form einer Witwenrente. Und auch die Erbschaftsfreibeträge sind größer. Wenn Sie verheiratet sind, können Sie damit immerhin Hartz-IV-Niveau erreichen. Lesen Sie diesen Artikel.
Wenn Sie mehr wollen (siehe oben), benötigen Sie eine kostengünstige Risikolebensversicherung.
Sind Sie Raucher? Dann hören Sie jetzt auf. Nach 12 Monaten Nichtraucherdasein ist Ihre Absicherung dann nur noch halb so teuer… Auch gefährliche Hobbies wie Motorsport, Bergsteigen, Flugsport, Tauchsport oder ein erhöhter BMI haben Auswirkungen auf die Prämie.
Wie hoch sollte Ihre Absicherung sein?
Faustformel: Wenn Sie kleine Kinder haben, sichern Sie das 3-5-fache Ihres Jahreseinkommens ab. Bei einem Brutto von 60.000€ p.a., sind das also 180.000€ bis 300.000€. Wenn Sie es genauer wollen, ermitteln Sie Ihre Lücke.
Wie ermitteln Sie Ihre Lücke?
Monatliche Ausgaben abzgl. Einnahmen (Witwenrente/Halbwaisenrente, Kindergeld, Erwerbseinkünfte…) = monatliche Lücke.
Claudia Möller Versicherungsmaklerin Hamburg, Ahrensburg, Großhansdorf (Onlineberatung weltweit) ermittelt Ihnen dann die erforderliche Absicherungshöhe – je nach von Ihnen gewünschter Laufzeit, z.B. Bis Endalter 30 der Kinder, bis Rentenbeginn des Ehepartners…
Interessant ist auch eine Nachversicherungsgarantie. Wenn Sie Nachwuchs erwarten oder eine Immobilie erwerben, kann sich der Bedarf dramatisch erhöhen. Versicherungsschutz ist kein Problem, wenn Sie weiterhin gesund sind. Aber was, wenn nicht? Dann haben Sie hoffentlich eine Nachversicherungsgarantie in Ihrem Vertrag, der es Ihnen erlaubt, ohne Gesundheitsfragen den Schutz zu erhöhen.
Übrigens: Aus Erbschaftssteuergründen sollten Sie sich über Kreuz versichern: Mann Versicherungsnehmer und Beitragszahler, Frau versicherte Person und umgekehrt. So fällt keine Erbschaftssteuer an (hier handelt es sich selbstverständlich um keine Steuerberatung).