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für Berufsunfähigkeitsversicherungen und
Pflegezusatzversicherungen
Der Gesetzgeber hat Richtlinien für Riester-Produkte vorgegeben, um sicherzustellen, dass die gesetzliche Förderung auch wirklich der Versorgung im Alter zugute kommt.
Die Privatrente ist sicher
Die Auszahlung des angesparten Kapitals muss als lebenslange monatliche Rente oder im Rahmen eines Auszahlungsplans mit lebenslangen Leistungen erfolgen. Maximal 30 Prozent können Sie sich als Kapitalsumme auf einen Schlag auszahlen lassen. Die Rente darf erst ab Erreichen des gesetzlichen Rentenalters (je nach Geburtsjahr liegt das gesetzliche Rentenalter zwischen 65 und 67) gezahlt werden, bei vorgezogenem Ruhestand frühestens ab 60 (bei Vertragsabschluss vor 31.12.2011) sonst frühestens mit 62 - siehe auch der Punkt „Die Rentenphase“.
Zu Beginn der Auszahlung müssen die eingezahlten Beiträge vollständig zur Verfügung stehen, das Vorsorgekapital muss vor Pfändungen und Abtretungen geschützt sein.
Riester-Anbieter informieren jährlich
Der Anleger muss mindestens jährlich Informationen über den Kontostand, Verwendung des Kapitals, Kosten und Erträge erhalten. Die Gebühren für den Vertragsabschluss und Betrieb müssen über einen Zeitraum von fünf Jahren verteilt werden.
Bei Tod des Rentenberechtigten muss der Rentenanspruch auf Dritte übertragbar sein. Während der Einzahlungsphase hat der Anleger das Recht, den Anbieter zu wechseln. Auch bestehende Verträge können in die staatliche Förderung aufgenommen werden, wenn die vorgenannten Richtlinien in den "Altvertrag" integriert werden.